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Organspende
Organspenderausweis

Organspende


Spende ohne Quittung

Jeder Mensch kann bereits zu Lebzeiten selbst entscheiden, ob nach seinem Tod ein oder mehrere Organe entnommen werden dürfen. Der potenzielle Spender legt auf dem Spenderausweis ausdrücklich fest, welche Organe oder Gewebe er im Falle des Todes zur Transplantation freigeben möchte.

 

Entlastung der Angehörigen

Häufig sind die Angehörigen eines Verstorbenen in ihrer Trauer überfordert, wenn der Arzt sie um ihr Einverständnis zur Organentnahme bittet. Mit einem zu Lebzeiten ausgefüllten Organspendeausweis kann ihnen diese schwere Entscheidung erspart werden. Zudem ist sichergestellt, dass nach dem Willen des Verstorbenen gehandelt wird.

 

Eine Organspende erfolgt völlig anonym. Auf Wunsch können die Hinterbliebenen jedoch vom Krankenhaus erfahren, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist und wie vielen Menschen dadurch die Gesundung oder sogar das Überleben ermöglicht wurde.

 

Ablauf einer Organtransplantation

 

Feststellung des Hirntods

Entscheidend für die Feststellung des Todes ist der so genannte „Hirntod“. Dieser kann bei schweren Kopfverletzungen eintreten wie etwa einer Blutung, einer Entzündung oder einem Tumor. Auch ein zu langes Aussetzen der Atmung kann zum Hirntod führen.

 

Die Todesfeststellung muss von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig voneinander getroffen werden. Sie dürfen dabei weder dem Organentnahme- noch dem Transplantationsteam angehören.

 

Meldung an die Datenzentrale

Mithilfe der modernen Intensivmedizin werden die Körperfunktionen zunächst künstlich erhalten. Blut- und Gewebeproben werden dem Spender entnommen und untersucht, um passende Empfänger ermitteln zu können.

 

Die Ärzte melden die Ergebnisse der Untersuchungen an Eurotransplant. Nun erfolgt die Zuteilung der Spenderorgane nach übereinstimmenden Gewebemerkmalen. Kommen mehrere Patienten dafür in Frage, entscheidet die Dringlichkeit des Eingriffs.

 

Respekt vor den trauernden Angehörigen

Nach der Organentnahme wird der Spender – wie bei der Operation an einem Lebenden – sorgfältig verschlossen und seine äußere Integrität wieder hergestellt. Einer gewünschten Aufbahrung steht somit nichts im Wege. Beim Ablauf einer Organspende ist die Achtung vor dem Spender sowie den trauernden Angehörigen stets der maßgebliche Faktor.

 

Externe Links:

 

 Stiftung Eurotransplant


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